Ausstattung der Rettungsmittel mit Tranexamsäure

In der für den Rettungsdienst des Kreises Minden-Lübbecke seit dem 16.02.2017 gültigen Liste für die mitzuführenden Notfallmedikamente ist unter anderem 1 g Tranexamsäure Injektionslösung (1 g / 10 ml, entsprechend 100 mg / 1 ml) aufgeführt.
 
Rückmeldungen an die ÄLRD ergaben, dass es sich offenbar in einigen Bereichen eingeschlichen hat, statt der 10 ml-Ampulle mit 1 g Wirkstoff nur noch eine 5 ml-Ampulle mit 500 mg Wirkstoff (ebenfalls 100 mg / 1 ml) mitzuführen.
 
Dies könnte damit im Zusammenhang stehen, dass zumindest im JWK standardmäßig die 5 ml-Ampullen mit 500 mg Tranexamsäure verwendet werden.
 
Die präklinisch empfohlene Dosierung beim Polytrauma beim Erwachsenen beträgt jedoch 1 g.
 
Deshalb ist in jedem Rettungsmittel 1 g Tranexamsäure als Injektionslösung mitzuführen, entweder als eine 10 ml-Ampulle mit 1 g Wirkstoff, oder als zwei 5 ml-Ampullen mit jeweils 500 mg Wirkstoff.
 
 

Quelle: E-Mail der ÄLRD an die Wachenleiter vom 05.07.2017