Ersthelferkarte-bei Hilfeleistung gesetzlich unfallversichert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

die Unfallkasse NRW hat uns Ersthelferkarten zukommen lassen, die auf den Rettungswachen verteilt werden.

Die Ersthelferkarte informiert Personen, die Erste Hilfe leisten und dabei selbst zu Schaden kommen, über den Unfallversicherungsschutz. Wer spontan Erste Hilfe leistet, macht dies mutig und selbstlos für andere. Wer hilft ist aber auch selbst mitten im Geschehen und muss möglicherweise belastende Bilder verarbeiten. Von körperlichen Verletzungen über die kaputte Hose bis hin zu psychischen Folgen - wer andere Menschen in einer Gefahrensituation vor Schäden bewahren will und dabei selber zu Schaden kommt, ist über die Unfallkasse NRW abgesichert. Leider wissen viel zu wenige Menschen von diesem Schutz. Um Betroffene schnell und unkompliziert zu informieren, gibt es die Ersthelferkarte.

Ihr könnt die Karten an der Einsatzstelle an Ersthelfende überreichen, damit couragierte Hilfeleistende unmittelbar von ihren Rechten erfahren und sich an die Unfallkasse NRW wenden können. Denn je früher die Unfallkasse NRW von einer Verletzung erfährt, desto schneller profitieren die Geschädigten von den umfassenden Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.