Beachtung der Überlastungsanzeigen in IG NRW

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

aus gegebenem Anlass ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Überlastungsanzeigen der Notaufnahmen der Krankenhäuser der MKK im Informationssystem Gefahrenabwehr NRW (IG NRW) zu beachten sind. Der aktuelle Status ist für jeden Rettungsdienstmitarbeiter auf den Startseiten der NidaPads jederzeit einsehbar. Wenn man nach Öffnung von "IG NRW" dann auf ein eventuell vorhandenes rotes Feld tippt, wird der Zeitraum angezeigt, für den die Überlastungsmeldung gilt.

 

 

Sollte die zuständige Notaufnahme (Trauma, NonTrauma, Schockraum Trauma, Schockraum NonTrauma) des ursprünglich geplanten Zielkrankenhauses überlastet gemeldet sein, so ist, in Abhängigkeit von der gestellten Diagnose, nach Möglichkeit ein anderes geeignetes Krankenhaus nach entsprechender Voranmeldung anzufahren. Das gilt auch für die Nachtstunden und auch, wenn das als überlastet gemeldete Krankenhaus im eigenen Zuständigkeitsbereich liegt und der Einsatz hierdurch länger dauert.

 

Ausnahmen:

 

  • Der Patient, oder der Vorsorgebevollmächtigte, will trotz Aufklärung über unter Umständen deutlich verlängerte Wartezeiten unbedingt doch in das ursprünglich geplante Krankenhaus. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Patientenwille in vertretbarem Rahmen bindend ist und dass dessen Nichtbeachtung als Freiheitsberaubung mit allen Konsequenzen ausgelegt werden kann.
  • Es handelt sich um eine Diagnose, die kreisweit nur im JWK behandelt werden kann (z. B. Apoplex, STEMI (hier kann alternativ auch das HDZ in Bad Oeynhausen angefragt werden!), schweres SHT).
  • Es liegt eine hausärztliche Einweisung in das überlastet gemeldete Krankenhaus vor. Hier kann die Verbringung in ein anderes Krankenhaus nur nach Rücksprache mit dem Arzt erfolgen, der die Einweisung ausgestellt hat.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Hier ist die Kinderklinik des JWK primär zuständig.

 

Die Leitstelle ist gehalten, die Rettungsmittel auf einen eventuell vorhandenen Überlastungsstatus der o. g. Notaufnahmen eines Krankenhauses hinzuweisen. Zusätzlich wird ein Infoalarm an alle rettungsdienstlichen Melder der Kreises MI-LK geschickt.

 

Unabhängig davon kann von jedem Mitarbeiter im Rettungsdienst erwartet werden, dass er im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht den aktuellen Aufnahmestatus des geplanten Zielkrankenhauses über das NidaPad vor Transportbeginn abfragt und auch beachtet.

 

In Zeiten knapper werdender Behandlungsressourcen soll im Hinblick auf die Patientensicherheit von diesen Vorgaben nicht abgewichen werden.