Morphin-Verabreichung durch NotSan nun in der Praxis möglich

Gesetzesänderungen im Betäubungsmittelrecht ermöglichen nun die Gabe durch NotSan -  SOP "Analgesie mit Morphin" entsprechend aktualisiert

Während die Morphin-Verabreichung seit Beginn der NotSan-Ausbildungen und -Prüfungen gelehrt und geprüft wurde, ist damit nun auch eine rechtlich sichere Anwendung in der Praxis möglich. 

 

Anwendungen sollen über das hier verfügbare Feedbackformular gemeldet werden.

 

Die bereits bestehende Notfall-SOP Nr. 03 wurde entsprechend aktualisiert und steht hier als Download bereit.

 

Hinweis: Die gesamte weitere SOP-Sammlung wird aktuell überarbeitet und für die Darstellung auf den neuen mobilen Einsatzdokumentationssystemen optimiert. Mit der Aktualisierung / Veröffentlichung ist etwa Mitte / Ende Oktober zu rechnen.