Am 07.04.2023 endet die gesetzliche Pflicht für spezifische Covid-Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen in bestimmten Einrichtungen des Gesundheits-/Sozialwesens.
Die Maskenpflicht für das Rettungsdienstpersonal bei der unmittelbaren Patientenversorgung wird daher ab dem 08.04.2023 aufgehoben.
Unabhängig davon steht es den Mitarbeitern des Rettungsdienstes jedoch weiterhin frei, freiwillig eine FFP 2-Maske oder einen medizinischen MNS zu tragen.
Weiterhin gilt, dass Im Umgang mit immungeschwächten Patienten oder auch für den Eigenschutz vor Infektionskrankheiten das Tragen geeigneter Masken weiterhin fachlich sinnvoll und auch in bestimmten Situationen vorgeschrieben ist (s. Hygienevorgaben / "Fahrzeugmappe").
Alle Covid-Vorgaben werden diesbezüglich nach den Osterferien noch einmal formal aktualisiert.
Quelle: E-Mail der ÄLRD an die Wachenleitungen vom 07.04.2023