VA Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19, Version 3.8

Die Verfahrensanweisung für Patienten mit dem Verdacht auf eine Infektion (COVID-19) mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) des Rettungsdienstes im Kreis Minden-Lübbecke wurde aufgrund einiger Rückmeldungen überarbeitet. Sie liegt nunmehr in der Version 3.8 vor.

 

Wegen der Nachfragen zum verpflichtenden Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS) in den Räumlichkeiten der Rettungswachen in der o. a. Verfahrensanweisung war eine Konkretisierung dieser Anweisung erforderlich. Diese Konkretisierung findet sich in der neuen Fußnote 9 auf S. 3.

 

Neu mit aufgenommen wurde auch die Anweisung zum Tragen einer Schutzbrille bei der Durchführung aerosolbildender Maßnahmen sowie der Link zu einer Infografik bezüglich des Kontaktpersonenmanagements.

 

Es ist mir als ÄLRD bewusst, dass ein Teil der im Rettungsdienst tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Tragen eines MNS als unsinnig empfindet. Nach heutigem Erkenntnisstand dient dieses Tragen eines MNS jedoch, im Gegensatz zum Tragen einer FFP 2/KN 95-Maske, neben der geringen Schutzwirkung für den Tragenden selbst, hauptsächlich dem Schutz der Kolleginnen und der Kollegen sowie dem Schutz der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten, die besonders anfällig sind.

 

Es handelt sich hier um eine dienstliche Verfahrensanweisung, die zu befolgen ist, unabhängig von der privaten Meinung.

 

Die Ablehnung des Tragens eines MNS ist die Ablehnung, Mitmenschen in der näheren Umgebung vor den eventuell schon vorhandenen, eigenen Viren zu schützen, und damit vor einer unter Umständen fatal verlaufenden Infektion.

 

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die durch Ihr verantwortungsvolles Handeln, sowohl im beruflichen wie auch im privaten Bereich, in erheblichem Maß dazu beigetragen haben, dass wir bisher so gut durch die Krise gekommen sind.