Überarbeitete Verfahrensanweisung "Desinfektion von Fahrzeugen des Rettungsdienstes"

gültig ab 01.07.2019

Mit der Übernahme der Aufgaben der Einsatzzentrale der Feuerwehr Bad Oeynhausen durch die Leitstelle des Kreises Minden-Lübbecke zum 01.07.2019 war es erforderlich, die seit dem 02.06.2016 geltende VA zur Desinfektion der Rettungsmittel anzupassen.

 

Die neue Version der Verfahrensanweisung finden Sie hier.

Neben kleinereren Formulierungsänderungen ergeben sich für die Praxis folgende Neuerungen im Vergleich zu vorher:

  • Sollte die Besatzung ein anderes Fahrzeug desinfizieren als das ihr zugeteilte, so setzt sie ihr originäres Fahrzeug in den Status 8, um aus der Rotation herausgenommen zu werden. Im Ausnahmefall (Notfall und kein anderes freies Fahrzeug) können Besatzung und originäres Fahrzeug aus dem Status 8 heraus alarmiert werden. (Die üblichen FMS-Statusmeldungen am zu desinfizierenden Fahrzeug werden wie bisher genutzt)
  • Nach allen durchgeführten Flächendesinfektionen wird der Status 7 für die Dauer der Einwirkzeit und des Trocknens der Flächen gesetzt. Die desinfizierten Flächen können wieder benutzt werden, sobald sie sichtbar trocken sind. Auch nach allen anlassbezogenen Desinfektionen wird das Fahrzeug für die Dauer der erforderlichen Einwirkzeit des Desinfektionsmittels in den Status 7 gesetzt.

Ansonsten wurde die Tabelle mit der Funkstatusübersicht im Sinne des oben Beschriebenen ergänzt und im Hinblick auf die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans auch die Statusfolge i. R. der Desinfektion angepasst, damit eine eindeutige statistische Auswertung möglich ist.

Quelle: E-Mail der ÄLRD an die Wachenleiter vom 18.06.2019