Teilnahme an Ersatzveranstaltungen i. R. der RDF für Nofallsanitäter

Ergänzung zur Mitteilung vom 04.02.2019

Bisher konnten zwei der vier Tage der RDF ausserhalb der beiden Pflichttage durch Ersatzveranstaltungen ersetzt werden. Für Notfallsanitäter ist dies nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulässig, die der Genehmigung durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst bedürfen (das Verfahren hierzu ist in der Mitteilung vom 04.02.2019 ausführlich beschrieben).

Zur Begründung: Im Erlass des MAGS NRW vom 22.02.2018  heißt es auf Seite 3 unter "2. Beherrschung der [invasiven] Maßnahme: Die Maßnahme muss von der Anwenderin / von dem Anwender beherrscht werden. Die Anwenderin / der Anwender unterliegt der Nachweispflicht, dass sie / er diese Maßnahme gründlich erlernt hat und beherrscht. Dieser Nachweis wird durch regelmäßige (üblicherweise jährlich), erfolgreich absolvierte Leistungskontrollen der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst geführt. Form, Ausgestaltung und mögliche Delegation auf Dritte (bspw. Bildungsträger, andere Ärztinnen und Ärzte, o. ä.) obliegt der Entscheidung und Verantwortung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst."

Die ÄLRD des Kreises Minden-Lübbecke hat auf dieser Grundlage in Absprache mit der Rettungsdienstschule an der Akademie für Gesundheitsberufe Minden festgelegt, dass diese Überprüfung der Beherrschung der invasiven Maßnahmen, zu denen auch die Verabreichung von Medikamenten gehört, bis auf Weiteres in einem regelmäßigen Turnuns von drei Jahren innerhalb der 30-stündigen RDF erfolgen wird. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich aus der Tatsache, dass zur Zeit die meisten Notfallsanitäter in unserem Kreis EP 1-geprüft sind. I. R. der EP 1 ist die Vermittlung theoretischen Hintergrundwissens, das für die verantwortungsvolle Anwendung invasiver Maßnahmen unbedingt erforderlich ist, aufgrund des gesetzlich vorgegebenen Zeitrahmens in vielen Fällen zu kurz gekommen, unabhängig davon, wo die EP 1 absolviert wurde. Das soll in den nächsten Jahren, ebenfalls während der RDF, aufbauend vermittelt werden.

Ersatzveranstaltungen, die für dieses Jahr von den Rettungswachenleitern schon genehmigt wurden. können von den betroffenen Notfallsanitäterinnen / Notfallsantätern noch besucht werden.