Antrag auf Teilnahme an Ersatzveranstaltungen im Rahmen der Rettungsdienstfortbildung

geändertes Verfahren

RDF 2019 im Kreis Minden-Lübbecke

 

 

Rettungsdienstliches Fachpersonal benötigt 30 Fortbildungsstunden (Zeitstunden) pro Jahr. Die Teilnahme an der RDF ist für alle Mitarbeiter im Rettungsdienst des Kreises Minden-Lübbecke verpflichtend. Die RDF findet an vier zusammenhängenden Tagen statt, Montag bis Donnerstag, jeweils von 08:00 h bis 17:00 h

 

In Einzelfällen können nach Antragstellung bis zu zwei der vier Tage ersetzt werden. Dies kann entweder durch ein Praktikum im Krankenhaus, ein Praktikum in der Leitstelle für Mitarbeiter des Rettungsdienstes, ein Praktikum in einer Rettungswache für Leitstellendisponenten oder durch die Teilnahme an einer anderen Veranstaltung mit Bezug zum Rettungsdienst erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass der Montag und der Dienstag der RDF i. d. R. als Pflichttage anzusehen sind.

 

Der Antrag auf die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung ist über den Leiter  der Rettungswache per E-Mail an den ÄLRD zu richten, der im Einvernehmen mit dem Leiter der Rettungswache über den Antrag entscheidet. Das Ergebnis wird dem Antragsteller per E-Mail, wieder über den Leiter der Rettungswache, mitgeteilt. Gleichzeitig wird der zuständige Mitarbeiter in der Rettungsdienstschule (RDS) an der AfG Minden informiert. Nach Absolvierung des Praktikums bzw. nach der Teilnahme an der Ersatzveranstaltung legt der Teilnehmer die entsprechende Bescheinigung dem Rettungswachenleiter vor. Dieser reicht sie bei dem zuständigen Mitarbeiter in der RDS ein. Bei Vorliegen einer Genehmigung erfolgt die Erstellung einer Bescheinigung über die Teilnahme an der RDF durch die RDS. Liegt keine Genehmigung vor, muss der Sachverhalt mit dem ÄLRD geklärt werden.