Vorgaben für die Mindestausstattung der Rettungsmittel (KTW, RTW, NEF) veröffentlicht und in Kraft getreten / Medikamentenvorgabe aktualisiert

Durch die "Arbeitsgruppe Materialwesen" im RD MI-LK wurde eine Mindestausstattungsliste für die KTW, RTW und NEF erarbeitet und nun durch die ÄLRD veröffentlicht und in Kraft gesetzt.

 

Alle Fahrzeuge sollen zukünftig nach dieser Liste bestückt sein.

 

Sie finden die neue Liste im Bereich "Vorgaben / Ausstattung / Fahrzeuge"

Medikamenteniste aktualisiert

Da es zuletzt häufiger Lieferverzögerungen gab, wurde nun die Vorgabe für die Darreichungsform von Suxamethoniumchlorid in der Medikamentenliste geändert: Beschrieben ist nun die Variante 5% (100 mg / 2 ml) (statt zuvor Succinylcholin 2% / 100 mg / 5 ml).

 

Diese Variante wird standardmäßig durch die Apotheke der Mühlenkreiskliniken vorgehalten. Lieferengpässe sollten somit zukünftig vermieden werden.

 

Hier finden Sie die aktualisierte Medikamentenliste.