Neue Verfahrensanweisung regelt die Klinikanmeldung von Notfallpatienten bei NAW und RTW-Transporten
Das vorherige Vorgehen mit der direkten Absprache zwischen Rettungsmitteln und Klinik über das Diensthandy ermöglichte zwar einen direkten Kontakt zwischen Fahrzeug und Klinik, im Zweifel gab es jedoch keine Dokumentation darüber, ob eine Anmeldung tatsächlich erfolgte. Diese bisher fehlende Dokumentation wird nun durch das neue Verfahren mit der Anmeldung über die Leitstelle sichergestellt.
Über die Leitstelle werden alle NAW-Transporte bei den Kliniken angemeldet; ebenso RTW-Transporte ohne Notarzt, wenn der Patient im Schockraum aufgenommen werden muss und bestimmte Krankheitsbilder / Zustände vorliegen (s. hierzu die Verfahrensanweisung).
Direkte Telefonate zwischen dem Personal der Rettungsmittel und Kliniken sind darüber hinaus weiterhin möglich, wenn dafür die Notwendigkeit gesehen wird.