Schadenersatzurteil gegen Berliner RettAss wegen Fehldiagnose

Eigene (Fehl-)Diagnose durch RettAss: "Intercostalneuralgie": Verweis an Hausarzt statt NA-Nachalarmierung oder Kliniktransport wird als fahrlässiges Verhalten angesehen und einem "groben Behandlungsfehler" gleichgestellt. Fazit: Im Zweifel NA nachalarmieren bzw. Kliniktransport i.d.R. immer angeraten

Kurzbericht über das Urteil in "Finanztipp 11/2016"
Kurzbericht über das Urteil in "Finanztipp 11/2016"

Berliner Rettungsassistenten hatten einen Patienten, der über "atem- und bewegungsabhängigen Intercostalschmerz” geklagt hatte, an den Hausarzt verwiesen anstatt einen NA zu alarmieren oder ihn in eine Klinik zu bringen. 

 

Vom Hausarzt wurde der Pat. später in die Klinik überwiesen, der Verdacht des Hausarztes auf einen Herzinfarkt bestätigte sich - verzögert bekam der Pat. nun eine PCI mit mehreren Stents - während der PCI erlitt der Pat. einen Schlaganfall. Aufgrund der verzögerten PCI sei vermehrt Herzmuskelgewebe abgestorben und es habe sich eine Herzinsuffizienz entwickelt. In der Folge verschlechterte sich beim Pat. zudem eine chronische Depression. 

 

Das Kammergericht Berlin bewertet das Verhalten der RettAss als fahrlässig und stellt dieses einem "groben Behandlungsfehler" gleich. Der Patient hat damit Anspruch auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes in fünfstelliger Höhe

 

Für Interessierte empfiehlt sich, die Urteilsbegründung einmal vollständig nachzulesen - es zeigt sich dabei, wie komplex sich die Bewertung solcher Fälle vor Gericht darstellt. 

 

Das Urteil hier zum Nachlesen...