Nach verschiedenen Rückmeldungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rettungsdienstes wurde aus psychologischen Gründen eine Ergänzung in die seit dem 22.10.2015 geltende Verfahrensanweisung "Krätze" aufgenommen:
Über der geschlossenen, normalen Schutzkleidung (Einsatzkleidung) inklusive Handschuhen kann bei Bedarf noch zusätzlich ein Infektionsschutzkittel angelegt werden. Das Anziehen eines Infektionsschutzanzuges hingegen mit Kopfhaube oder Kapuze, Gesichtsschutz sowie FFP3-Maske usw. ist nach wie vor nicht erforderlich.