Vertrauliche Geburten im Rettungsdienst

Bildquelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bildquelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 01.05.2014 wurde mit dem "Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt" u.a. das Schwangerschaftskonfliktgesetz aus dem Jahr 1992 geändert.






In dem gesetzlich geregelten Verfahren zur vertraulichen Geburt kann sich eine Schwangere an eine Beratungsstelle wenden.

Mit Unterstützung der Beratungsstelle wird sich die Schwangere für ein Pseudonym entscheiden.

 

Unter diesem Pseudonym und mit dem Hinweis auf die vertrauliche Geburt wird die Beratungsstelle die Schwangere in der geburtshilflichen Einrichtung (z. B. Krankenhaus) zur Entbindung anmelden. In einem Einsatzfall wird die Schwangere den Mitarbeitern des Rettungsdienstes lediglich dieses Pseudonym angeben. Die Forderung nach Vorlage der Identitätspapiere oder der Versichertenkarte muss unterbleiben, auf dem Transportschein ist das Pseudonym zu vermerken.

Die Abrechnung erfolgt mit dem zuständigen Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln. Das Bundesamt benötigt hierzu lediglich den Transportschein mit Angabe des Pseudonyms und den Herkunftsnachweis von der Beratungsstelle.

 

Es kann demnach also in seltenen Fällen zu Rettungsdiensteinsätzen kommen, bei denen Schwangere anonym bleiben wollen und stattdessen das entsprechende "Pseudonym" angeben.

 

(Quelle: E-Mail der Kreisverwaltung / M. Schäkel an die Wachenleiter vom 29.07.2015)