Ärztliche Zuständigkeit bei Verlegungstransporten

Ab dem 01.05.2015 tritt eine verbindliche Verfahrensanweisung in Kraft, die die ärztliche Zuständigkeit bei Verlegungstransporten regelt / beschreibt

Bis zu 24 Stunden nach der Einlieferung eines Notfallpatienten in eine Notaufnahme ist bei notwendigen Verlegungen (adäquate DIagnostik bzw. Versorgung des Pat. im entsprechenden Krankenhaus nicht möglich) der Notarzt des Rettungsdienstes zuständig.


Für Verlegungen von stationären Patienten ist der Klinikarzt der behandelnden Abteilung zuständig.


Die neue Verfahrensanweisung finden Sie im Vorgaben-Bereich zum Download.