Betr. Verwendung von Brandwundenverbandtüchern / "WaterJel"-Tüchern

Infos zur Verwendung und Materialvorgabe für die RTW und NEF

+++ "WaterJel"-Geltücher umstritten +++ Verwendung nur noch bei Grad-1-Verbrennungen, nicht mehr bei höhergradigen Verbrennungen +++ Versorgung von Brandwunden mit (Brandwunden)-Verbandtüchern +++ Materialvorgabe für die RTW/NEF +++

Die Behandlungsstrategien für Verbrennungen/Verbrühungen haben sich in den letzten Jahren geändert:

  1. WaterJel® ist umstritten und soll nach mehrheitlicher Meinung bei höhergradigen Verbrennungen/Verbrühungen nicht mehr verwendet werden. Bemängelt wird bei WaterJel®, dass seine Anwendung trotz anderslautender Werbeinformation zur Auskühlung der PatientInnen führt und dass das Gel in den Wunden zurückbleibt, wo es nur schwer wieder entfernt werden kann.
  2. In den Leitlinien „thermische und chemische Verletzungen“ der deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin wird empfohlen, Verbrennungen/Verbrühungen steril und trocken abzudecken. Das kann und sollte bei großflächigen Verbrennungen/Verbrühungen mit Verbandtüchern bzw. unbeschichteten Brandwundenverbandtüchern erfolgen. Eine Befeuchtung der Tücher ist ebenfalls kritisch zu sehen, da diese Maßnahme zur weiteren Auskühlung der PatientInnen führen kann.

 
Da Verbrennungen/Verbrühungen durchaus großflächige Ausmaße haben können, sind ab sofort auf jedem Rettungsmittel im Kreis (RTW und NEF) (Brandwunden)Verbandtücher steril nach DIN 13152 vorzuhalten, und zwar in folgenden Stückzahlen:
 
40 cm x 60 cm: 2 Stück,
60 cm x 80 cm: 2 Stück und
80 cm x 120 cm: 2 Stück.
 
WaterJel® kann weiter verwendet werden, aber nur bei erstgradigen Verbrennungen/Verbrühungen. Hier kann es durchaus gute schmerzlindernde Wirkung haben. Bei höhergradigen Verbrennungen/Verbrühungen ist es jedoch, auch bei nur geringer Ausbreitung, kontraindiziert.

 

Quelle: E-Mail der ÄLRD an die Wachenleiter und Notärzte vom 11.12.2014