Alarmierung von Rettungsmitteln im "Status 8"

Neue Regelung für die Fahrzeugalarmierung: Einführung einer "20-Minuten-Zeitspanne", in der Fahrzeuge im "Status 8" nicht alarmiert werden:

  • In einem Zeitraum von 20 Minuten erfolgen keine Alarmierungen.
  • Ausnahme hiervon: Notfallrettungs-Einsätze (sofortige Alarmierung).
  • Wird die Zeitspanne von 20 Minuten überschritten, muss durch die Fahrzeugbesatzung eine Rückmeldung an die Leitstelle erfolgen, ab wann das Fahrzeug wieder verfügbar ist.
  • (Die Zeitspanne kann revidiert werden, wenn ausreichende Erfahrungen damit gesammelt worden sind).

 

(Quelle: E-Mail der ÄLRD an die Wachenleiter vom 21.10.2014)