Betrifft "Ketamin 50mg/5ml" und "4-DMAP"
Ketamin
Das Medikament Ketamin wird in der bisher in unserem RD-Bereich verwendeten Stärke 50mg/5ml von den Herstellern bis auf Weiteres nicht mehr angeboten.
Die Ampullenstärken 100mg/2ml und 500mg/10ml sind weiterhin verfügbar.
Bitte beachten Sie dieses bei zukünftigen Lieferungen durch die Apotheken und bei der Anwendung!!
4-DMAP (4-Dimethylaminophenol)
Für das bei peroraler Cyanidvergiftung lebensrettende 4-DMAP besteht bis voraussichtlch Anfang 2015 ein Lieferengpass.
Abgelaufene Ampullen der NEF können daher u.U. bis dahin nicht ersetzt werden.
Nach Rücksprache mit Pharmakologen und Toxikologen ist bei der Verwendung abgelaufener Ampullen über das Verfallsdatum hinaus keine Schädigung des Patienten zu erwarten.
Daher sollen abgelaufene Ampullen, die nicht mehr aus Lagerbeständen ersetzt weren können, zunächst auch nach dem Ablaufdatum auf den Fahrzeugen belassen werden, bis neue Ampullen verfügbar sind.
Aufgrund fehlender Alternativen ist die Anwendung des abgelaufenen Medikamentes besser als die Variante, kein Medikament zu applizieren. Eine solche Anwendung kann in diesem Fall als Notstandssituation gewertet werden (§ 34 StGB).
(Die alternative Vorhaltung von "Cyanokit" stellt keine adäquaten Ersatz da, da bei der schweren oralen Intoxikation mit den laut Fachinformation zu verabreichenden Mengen keine ausreichende Entgiftung erreicht werden kann.)
Dieses Verfahren ist mit der Zentralapotheke der Mühlenkreiskliniken abgesprochen. Weitere Informationen folgen, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
(Quelle: E-Mail und Anschreiben von ÄLRD Dr. Veit an die Wachenleiter u.a. vom 18.09.2014)