
Das neue Konzept tritt am 1.8.2014 in Kraft und beschreibt die Voraussetzungen, unter denen RA/NotSan Medikamente applizieren bzw. sonstige erweiterte Versorgungsmaßnahmen durchführen können.
Die Vorgaben werden zukünftig fortlaufend überarbeitet. So sollen z.B. im nächsten Schritt die für Ende 2014 / Anfang 2015 erwarteten, bundesweit einheitlichen Vorschläge für mögliche Ablaufschemata dort eingearbeitet werden.
Sie finden das neue Konzept im Bereich "Fachinfos/Vorgaben".