Aktueller Gesetzentwurf für die Novellierung des Rettungsdienstgesetz NRW liegt vor

Formulierungen für die Besetzung von Rettungsfahrzeugen (Einbindung NotSan) enthalten.

Am 27.06.2014 wurde ein Gesetzentwurf für die Novellierung des RettGNRW veröffentlicht. Das Gesetz soll im Herbst im Landtag erneut beraten werden, ein Datum für die Verabschiedung ist noch nicht bekannt.

 

Erstmals tauchen hier Formulierungen zur Besetzung der Rettungsfahrzeuge sowie Übergangsfristen für Rettungsassistenten auf (wie wird der Notfallsanitäter eingebunden etc.?).

 

Die entsprechenden Textstellen finden sich im § 4 (ab Seite 8. Linke Spalte = Neuer Text / Änderungen, rechte Spalte = ursprünglicher Gesetztestext)

 

Sie finden den Gesetzentwurf hier auf der Seite im Downloadbereich oder direkt bei der Landesregierung NRW.